Ingrid Korosec
Präsidentin des Österr. Seniorenbundes
Abgeordnete zum Wr. Landtag
Volksanwältin a.D.
Das Pensionistenpaket 2023, bestehend aus langfristigen Pensionserhöhungen und gezielten Entlastungsmaßnahmen, war ein ausgewogener Mix aus treffsicheren Maßnahmen zur Wertsicherung einerseits und Armutsbekämpfung andererseits und stand ganz im Zeichen der Überbrückung der hohen Inflation bis zur Pensionsanpassung 2024, die rückwirkend die reale Teuerung ausgleicht.
Deshalb war die volle Inflationsabgeltung und entsprechende Erhöhung aller Pensionen ab 1.1. 2024 bis zur ASVG Höchstbeitragsgrundlage um den gesetzlichen Anpassungsfaktor in der Höhe von 9,7% eine Selbstverständlichkeit für mich!
Gerade in herausfordernden Zeiten ist es wichtig, Menschen Sicherheit zu vermitteln und dass sie sich auf das Versicherungsprinzip zur Wertsicherung der Pensionen verlassen können.
Im selben Ausmaß wie die Pensionen, steigt auch die Ausgleichszulage um 9,7%, wodurch sich der Richtsatz für rund 200.000 MindestpensionistInnen von aktuell 1.110,26 auf 1.217,96 Euro erhöht.
PensionistInnen mit einem Gesamtpensionseinkommen von über 5.850,00 Euro monatlich (ASVG Höchstbeitragsgrundlage) erhalten eine Erhöhung in Form eines monatlichen Fixbetrag von 567,45 Euro.
Ein weiterer Erfolg ist die Erfüllung einer meiner Forderungen im Zuge der Pensionsverhandlungen: Für rund 150.000 betroffene NeupensionistInnen gleicht die Regierung die negativen Auswirkungen der hohen Inflation auf das Pensionskonto durch die Einführung einer Schutzklausel, auch Leistungsbonus genannt, aus, um einen potenziellen Wertverlust für den kommenden Pensionsjahrgang zu verhindern. Diese beträgt 6,2% und gilt vorerst für 2024. Für 2025 hat die Regierung eine Evaluierung im kommenden Frühjahr zugesagt. Sollte sich dabei abzeichnen, dass 2025 ebenfalls eine Schutzklausel erforderlich ist, werde ich weitere Gespräche mit der Bundesregierung führen!
Erfasst von der Schutzklausel sind "reguläre" Alterspensionen, Schwerarbeitspensionen, vorzeitige Alterspensionen für Langzeitversicherte sowie Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitspensionen, wenn ihr Stichtag in das Jahr 2024 fällt. Auch Hinterbliebenenpensionen, sowie Korridorpensionen, bei denen der Anspruch bereits im Dezember 2023 bestanden hat, aber der Antritt auf 2024 aufgeschoben wurde sind von dem Leistungsbonus erfasst, ebenso wie jene, die in infolge der Beendigung eines Arbeitslosengeldbezuges bzw. Notstandshilfebezuges 2024 angetreten werden müssen. Ausgenommen sind lediglich jene Korridorpensionen mit Stichtag im Jahre 2024, bei denen ein Weiterarbeiten möglich wäre.
In Summe kostet die Pensionsanpassung 2024 den Staat 6,4 Mrd Euro, was nicht nur ein „sehr großer Brocken“, sondern gerade in dieser schwierigen Zeit vor allem ein klares Bekenntnis und ein starkes Zeichen der Wertschätzung seitens der Bundesregierung gegenüber den PensionistInnen ist!
Aber auch die Verhinderung und Bekämpfung von Altersarmut ist mir ein großes Anliegen für das ich mich nicht nur bei den Pensionsverhandlungen einsetze. Seniorinnen und Senioren belasten die hohen Preise bei Lebensmitteln und Energie besonders, da sie Sonderangebote nicht nützen können, sei es, weil sie in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder in Single-Haushalten Großpackungen nicht verbrauchen können und den Großteil ihrer Zeit zuhause verbringen. Hier leistet die Regierung wertvolle Sozialpolitik, für die ich sehr dankbar bin, da Altersarmut besonders Pensionistinnen betrifft, die oftmals aufgrund von unbezahlter Angehörigenpflege und Kinderbetreuung, geringere oder nur ganz kleine Pensionen erhalten.
Zusätzlich bringt die Abschaffung der Kalten Progression ab 1. Jänner 2023 auch für PensionistInnen langfristige Steuerentlastungen, da auch alle Tarifstufen an die Inflation angepasst werden. Die Entlastung durch die Abschaffung der kalten Progression beträgt beispielsweise für eine Bruttopension von 1400 Euro im Durchschnitt 182 Euro in 2023 und in den kommenden Jahren steigt die Entlastung noch weiter an.
Pensionsanpassung 2024 im Überblick
- volle gesetzliche Anpassung von 9,7% für alle Pensionen bis zu einem Gesamtpensionseinkommen von 5.850 Euro brutto (monatlicher Höchstbetrag)
- Pensionen über 5.850 Euro brutto monatlich erhalten einen Fixbetrag von 567,45 Euro monatlich (entspricht 9,7% der ASVG Höchstbeitragsgrundlage)
- Ausgleichszulage steigt ebenfalls um 9,7%, wodurch sich der Richtsatz für rund 200.000 MindestpensionistInnen von aktuell 1.110,26 auf 1.217,96 Euro erhöht
- Schutzklausel (auch Leistungsbonus genannt) in der Höhe von 6,2% zur Wertsicherung der Pensionskonten 2024
Zu den Pensionsdebatten des vergangenen Jahres darf man Kritikern getrost entgegnen, dass Pensionen Versicherungsleistungen sind, die einerseits erarbeitet wurden und andererseits zu einem Großteil wieder in den Konsum fließen, wodurch die Wirtschaft gestärkt wird und auch der Staat durch steuerliche Rückflüsse profitiert. Gleichzeitig dürfen wir uns aber nicht zu populistischen Forderungen verleiten lassen, sondern müssen besonnen das große Ganze im Auge behalten, damit aus einer aktuellen Krise keine langfristige Schieflage im System wird.
Bei Fragen zur Pensionsanpassung 2024, anderen Themen rund um die Pension oder individuellen Anliegen kontaktieren Sie mich gerne. Täglich erreichen mich unzählige Zuschriften von Seniorinnen und Senioren, die mir Ihre Sorgen und Nöte, aber auch Efolge schildern und mich sehr berühren. Ich möchte Ihnen allen an dieser Stelle einmal mehr sagen, dass ich nicht müde werde mich für Ihre Interessen einzusetzen!
Ihre
Ingrid Korosec