Das bringt die Pensionsanpassung 2023! - Österreichischer Seniorenbund

Das bringt die Pensionsanpassung 2023!

Ingrid Korosec

Präsidentin des Österr. Seniorenbundes
Abgeordnete zum Wr. Landtag
Volksanwältin a.D.

Für mich war seit Beginn der Pensionsverhandlungen klar, dass die gesetzliche Pensionsanpassung in der aktuellen Krise alleine nicht reichen wird. Deshalb habe ich hart für ein umfassendes „Pensionistenpaket“ gekämpft, das die Teuerung bestmöglich abfedern soll. Mit 5,8% (dauerhafte Erhöhung) ist es gelungen, die Einhaltung des Versicherungsprinzips zur Wertsicherung der Pensionen sicherzustellen. Da sich der gesetzliche Anpassungsfaktor an der durchschnittlichen Inflation zwischen August des Vorjahres und Juli des aktuellen Jahres bemisst, kann er die reale Teuerung nicht simultan abbilden. Die augenblicklich sehr hohe Inflation, kann daher erst bei der Pensionsanpassung im nächsten Herbst berücksichtigt werden. Für viele ist es jedoch nicht leicht diese Zeit zu überbrücken. Um die Kaufkraft der Senior:innen bestmöglich zu erhalten, habe ich deshalb zusätzliche Überbrückungshilfen gefordert, die besonders niedrige Pensionen und den Mittelstand entlasten sollen. Das nun beschlossene Pensionistenpaket 2023 mit Erhöhungen von insgesamt bis zu 10,2% bis 8,2%, je nach Höhe der Pension (für 2023), ist ein ausgewogener Mix aus langfristiger Wertsicherung und gezielter Armutsbekämpfung.

Vor allem die Verhinderung und Bekämpfung von Armut ist mir ein großes Anliegen für das ich mich nicht nur bei den Pensionsverhandlungen einsetze. Seniorinnen und Senioren belasten die hohen Preise bei Lebensmitteln besonders, da sie Sonderangebote nicht nützen können, sei es, weil sie in ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder in Single-Haushalten Großpackungen nicht verbrauchen können. Auch die Heizkosten bereiten Seniorinnen und Senioren große Sorgen, weil sie den Großteil ihrer Zeit zuhause verbringen. Deshalb halte ich eine Überprüfung der Kosten im Energiebereich im März 2023 für unabdingbar und habe mir die Zustimmung dafür bei Sozialminister Johannes Rauch geholt!

Täglich erreichen mich unzählige Zuschriften von Seniorinnen und Senioren, die mir Ihre Sorgen und Nöte schildern und mich sehr berühren. Ich möchte Ihnen allen sagen, dass ich nicht müde werde mich für Ihre Interessen einzusetzen! Bei Fragen zur Pensionsanpassung 2023 oder individuellen Anliegen kontaktieren Sie mich gerne.

Pensionsanpassung 2023 im Detail

  • Die Mindestforderung, nämlich die volle gesetzlichen Anpassung von 5,8 Prozent für alle Pensionen bis 5670 Euro brutto, wurde erfüllt. Sie war für mich auch nicht verhandelbar, denn Pensionen sind Versicherungsleistungen. Gerade in unsicheren Zeiten müssen sich die Menschen darauf verlassen können. Für Pensionen über 5670 Euro brutto gibt es einen Fixbetrag von 329 Euro monatlich.
  • Das Plus von bis zu 10,2 Prozent für Ausgleichszulagenbezieherinnen und -bezieher in 2023 als Kombination aus Pensionsanpassung und Armutsbekämpfung ist eine wichtige Unterstützung, die kurzfristig und langfristig wirkt. Sie setzt sich zusammen aus der vollen gesetzlichen Anpassung und einem Sockelbetrag von 20 Euro monatlich, der die Ausgleichszulage dauerhaft erhöht, sowie einer Direktzahlung für 2023. Damit bringen wir die Höhe der Ausgleichszulage näher an die Armutsgefährdungsgrenze von derzeit 1175 Euro brutto.
  • Die stärkere Unterstützung von insgesamt etwa 8,2 Prozent bis ca. 2000 Euro Bruttopension im Jahr 2023 über die volle gesetzliche Anpassung und eine Direktzahlung (maximal 500 Euro, einschleifend von 2000 Euro bis 2500 Euro Bruttopension in 2023) unterstützt vor allem niedrige Pensionen und den Mittelstand, wofür ich mich besonders eingesetzt habe.

Abschaffung der Kalten Progression bringt langfristige Steuerentlastung

Dazu kommt die Abschaffung der Kalten Progression durch die Bundesregierung ab 2023, was für Pensionistinnen und Pensionisten eine langfristige Steuerentlastung bedeutet. Diese beträgt beispielsweise für eine Bruttopension von 1400 Euro im Durchschnitt 182 Euro in 2023. In den kommenden Jahren steigt die Entlastung durch die Abschaffung der Kalten Progression noch weiter an.

Pensionsanpassung 2023 und Abschaffung Kalte Progression - Rechenbeispiele

  Ausgleichs-zulage        
Bruttopension monatlich in 2022  € 1 030,49  € 1 100,00  € 1 200,00  € 1 300,00  € 1 400,00
Pensionserhöhung 5,8% mtl. Brutto  € 59,77  € 63,80  € 69,60  € 75,40  € 81,20
Sockelbetrag Ausgleichszulage mtl. Brutto  € 20,00        
erhöhte Bruttopension 5,8% mtl.  €  1 110,26  € 1 163,80  € 1 269,60  € 1 375,40  € 1 481,20
Direktzahlung (30% Bruttopension 2023, max. 500 Euro) ganzes Jahr - steuer- und abgabenfrei  €  333,08  € 349,14  € 380,88  € 412,62  € 444,36
Direktzahlung monatlicher Anteil (steuer- und abgabefrei)  €  27,75  € 29,10  € 31,74  € 34,39  € 37,03
Bruttopension  2023 mtl  €   1138,02  €   1 192,90  €   1 301,34  €   1 409,79  €    1 518,23
           
entspricht Pensionserhöhung von 10,43% 8,44% 8,44% 8,45% 8,44%
           
Kalte Progression          
Gesamt 2023*  €          83,00  €       182,00  €       182,00  €       182,00  €        182,00
Kalte Progression mtl. 2023  €            6,92  €          15,17  €          15,17  €          15,17  €          15,17
Bruttopension 2023 mtl + Kalte Progression 2023  €   1 144,94  €   1 208,06  €   1 316,51  €   1 424,95  €    1 533,40
entspricht Pensionserhöhung von 11,11% 9,82% 9,71% 9,61% 9,53%
Bruttopension monatlich in 2022  € 1 500,00  € 1 600,00  € 1 700,00  € 1 800,00  € 1 900,00
Pensionserhöhung 5,8% mtl. Brutto  €  87,00  €  92,80  € 98,60  € 104,40  € 110,20
Sockelbetrag Ausgleichszulage mtl. Brutto          
erhöhte Bruttopension 5,8% mtl.  € 1 587,00  € 1 692,80  € 1 798,60  € 1 904,40  € 2 010,20
Direktzahlung (30% Bruttopension 2023, max. 500 Euro) ganzes Jahr - steuer- und abgabenfrei  € 476,10  € 500,00  € 500,00  € 500,00  € 489,80
Direktzahlung monatlicher Anteil (steuer- und abgabefrei)  € 39,68  € 41,67  € 41,67  € 41,67  € 40,82
Bruttopension  2023 mtl  €    1 626,68  €    1 734,47  €    1 840,27  €           1 946,07  €           2 051,02
           
entspricht Pensionserhöhung von 8,44% 8,40% 8,25% 8,11% 7,95%
           
Kalte Progression          
Gesamt 2023*  €        226,00  €        389,00  €        389,00  €               389,00  €               389,00
Kalte Progression mtl. 2023  €          18,83  €          32,42  €          32,42  €                 32,42  €                 32,42
Bruttopension 2023 mtl + Kalte Progression 2023  €    1 645,51  €    1 766,88  €    1 872,68  €           1 978,48  €           2 083,43
entspricht Pensionserhöhung von 9,70% 10,43% 10,16% 9,92% 9,65%
Bruttopension monatlich in 2022  €  2 000,00  € 2 100,00  € 2 200,00  € 2 300,00
Pensionserhöhung 5,8% mtl. Brutto  € 116,00  € 121,80  € 127,60  € 133,40
Sockelbetrag Ausgleichszulage mtl. Brutto        
erhöhte Bruttopension 5,8% mtl.  €  2 116,00  € 2 221,80  € 2 327,60  € 2 433,40
Direktzahlung (30% Bruttopension 2023, max. 500 Euro) ganzes Jahr - steuer- und abgabenfrei  € 384,00  € 278,20  € 172,40  € 66,60
Direktzahlung monatlicher Anteil (steuer- und abgabefrei)  € 32,00  €  23,18  € 14,37  € 5,55
Bruttopension  2023 mtl  €   2 148,00  €  2 244,98  €   2 341,97  €   2 438,95
         
entspricht Pensionserhöhung von 7,40% 6,90% 6,45% 6,04%
         
Kalte Progression        
Gesamt 2023*  €               389,00  €               389,00  €       297,00  €       252,00
Kalte Progression mtl. 2023  €                 32,42  €                 32,42  €          24,75  €          21,00
Bruttopension 2023 mtl + Kalte Progression 2023  €           2 180,42  €           2 277,40  €   2 366,72  €   2 459,95
entspricht Pensionserhöhung von 9,02% 8,45% 7,58% 6,95%
Bruttopension monatlich in 2022  € 2 400,00  € 2 500,00  € 3 000,00
Pensionserhöhung 5,8% mtl. Brutto  € 139,20  € 145,00  € 174,00
Sockelbetrag Ausgleichszulage mtl. Brutto      
erhöhte Bruttopension 5,8% mtl.  € 2 539,20  € 2 645,00  € 3 174,00
Direktzahlung (30% Bruttopension 2023, max. 500 Euro) ganzes Jahr - steuer- und abgabenfrei      
Direktzahlung monatlicher Anteil (steuer- und abgabefrei)      
Bruttopension  2023 mtl  €   2 539,20  €   2 645,00  €   3 174,00
       
entspricht Pensionserhöhung von 5,80% 5,80% 5,80%
       
Kalte Progression      
Gesamt 2023*  €       252,00  €       252,00  €       370,00
Kalte Progression mtl. 2023  €          21,00  €          21,00  €          30,83
Bruttopension 2023 mtl + Kalte Progression 2023  €   2 560,20  €   2 666,00  €   3 204,83
entspricht Pensionserhöhung von 6,67% 6,64% 6,83%
       
* Quelle: Budgetdienst des Parlaments      

Direktzahlungen sind an Erfordernisse der Krise angepasst

Dass das Maßnahmenpaket zu einem Teil aus Direktzahlungen besteht, ist auf die Erfordernisse der Krise zugeschnitten. Wir müssen den Seniorinnen und Senioren gezielt helfen, aber auch das große Ganze im Auge behalten. Es ist wichtig, dass aus einer aktuellen Krise keine langfristige Schieflage im System wird. Was Kritikerinnen und Kritiker immer wieder gerne verschweigen: Die Durchschnittsinflation muss den Seniorinnen und Senioren laut Gesetz abgegolten werden.

Das passiert aber zeitverzögert, weil der Berechnungszeitraum dafür jeweils August bis Juli umfasst. Die Direktzahlungen überbrücken diese Verzögerung. Das hat sich bereits bei vergangenen Pensionsanpassungen bewährt.

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