1. Gültige Ausweise ohne Smartphone
Sie benötigen kein Smartphone, um sich in Österreich amtlich auszuweisen. Diese klassischen Ausweise sind weiterhin gültig:
- Reisepass
- Personalausweis
- Führerschein im Scheckkartenformat
Mit diesen Dokumenten können Sie sich überall dort ausweisen, wo ein amtlicher Lichtbildausweis verlangt wird und keine besondere Ausweisart erforderlich ist.
2. Digitale Amtswege ohne Smartphone
Auch wenn viele digitale Behördenservices inzwischen auf ID Austria über Smartphone setzen, gibt es Alternativen, um ohne Handy auf bestimmte Dienste zuzugreifen:
ID Austria – Nutzung ohne Smartphone:
Für die Nutzung der ID Austria ist grundsätzlich die App „ID Austria“ mit Gesichtserkennung/Iriserkennung (z.B. Face ID) bzw. Fingerabdruck-Funktion (z.B. Touch ID) und/oder Gerätepasswort auf einem Smartphone notwendig.
Alternativ dazu ist die Nutzung der ID Austria ohne Smartphone folgendermaßen möglich:
- Mit einem sogenannten FIDO-Sicherheitsschlüssel in Verbindung mit einem Computer.
Wenn man noch keine ID Austria besitzt, kann die Registrierung mittels SMS-TAN und FIDO-Sicherheitsschlüssel oder die Registrierung mittels Post-TAN und FIDO-Sicherheitsschlüssel bei einer Registrierungsbehörde durchgeführt werden. Überprüfen Sie vor dem Kauf eines FIDO-Tokens auf www.id-austria.gv.at geeignete Modelle.
- Mit einer bestehenden Signaturkarte zur Verbindung mit einem Kartenlesegerät und spezieller Software am PC (Diese Variante ist allerdings technisch anspruchsvoll und wird kaum noch verwendet).
Wenn man noch keine ID Austria besitzt, kann die Registrierung bei einer Registrierungsbehörde mittels SMS-TAN und Signaturkarte oder Registrierung mittels Post-TAN und Signaturkarte durchgeführt werden
- Bei der ID Austria mit Basisfunktion sind Signaturen und Anmeldungen weiterhin zusätzlich mittels SMS-TAN möglich (auch dazu ist kein Smartphone notwendig) Sie ist jedoch nicht verlängerbar und bietet weniger Funktionen als die ID Austria mit Vollfunktion. Wenn die ID Austria mit Basisfunktion abläuft, müssen Sie eine neue ID Austria bei einer Behörde registrieren.
Nutzung von FinanzOnline oder oesterreich.gv.at:
- Manche Plattformen (z. B. FinanzOnline) ermöglichen auch den Zugang mit Benutzername und Passwort – also ohne Smartphone. Bei FinanzOnline ist ab Oktober 2025 nur noch mit einer 2-Faktor-Authentifizierung möglich sein. Für die 2-Faktor-Authentifizierung wird Bürgerinnen und Bürgern die Verwendung der ID Austria empfohlen.
- oesterreich.gv.at: Die Nutzung der Inhalte und von vielen Online-Formularen ist ohne ID Austria möglich
Was ohne Smartphone nicht möglich ist
- Nutzung mobiler Dienste mit Zwei-Faktor-Authentifizierung
- Mobile Signatur oder digitale Unterschriften via App
Ihre Optionen ohne Smartphone:
- Behördengänge persönlich erledigen – mit Reisepass, Personalausweis oder Führerschein.
- Digitale Behördenservices mit ID Austria mit FIDO-Sicherheitsschlüssel, Signaturkarten oder mit der ID Austria mit Basisfunktion solange das Zertifikat noch gültig ist.
- In der Online-Anwendung Vollmachtenservice der Stammzahlenregisterbehörde können Sie jemanden bevollmächtigen, Sie mit seiner ID Austria zu vertreten. Voraussetzung ist, dass Sie selbst und die Person, die Sie bevollmächtigen wollen, über eine ID Austria verfügen
- Digitale Behördenservices am Computer nutzen, soweit und solange als möglich mit Login über Benutzername/Passwort (z. B. bei FinanzOnline).
- Nachfragen bei Ihrer Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft, ob dort Alternativen zur digitalen Identifikation angeboten werden.