Und wieder gibt es den Vorstoß der Landes-Sozialreferenten, den 13. und 14. Pensionsbezug in die Pflegefinanzierung einzubeziehen – bis auf ein Taschengeld. Es melden sich bereits Angehörige von Menschen in Pflegeheimen bei mir, die besorgt sind.
Ich sage klar: Finger weg vom 13. und 14. Pensionsbezug! Dieser muss tabu bleiben – auch zur Finanzierung von Pflegeheimen!
Der Vorschlag, künftig auch auf die Sonderzahlungen von Menschen in Pflegeheimen zuzugreifen und ihnen davon nur ein kleines Taschengeld zu lassen, ist für mich nicht akzeptabel. Auch wer in einem Pflegeheim lebt, hat persönliche Wünsche und Bedürfnisse. Sei es für Kleidung, einen Friseurbesuch, einen Ausflug, ein Geschenk für die Enkelkinder oder einfach für Dinge, die das eigene Leben ein Stück angenehmer machen.
Finanzielle Freiheit darf nicht genommen werden
Diesen Menschen durch eine solche Pensionskürzung ihre finanzielle Freiheit wegzunehmen, ist würdelos und herzlos – und daher inakzeptabel.
Heute ist es so: Wer in einem Pflegeheim lebt, muss 80 Prozent der Pension für die Unterbringung aufwenden. Die verbleibenden 20 Prozent sowie der 13. und 14. Pensionsbezug bleiben als persönliches Geld erhalten. Das ist gut und richtig.
Auch rechtlich ist klar geregelt, dass auf die Sonderzahlungen nicht zugegriffen werden darf. Daran darf nicht gerüttelt werden.
Bei den Strukturen ansetzen
Wenn wir im Pflegebereich sparen und Verbesserungen erreichen wollen, dann müssen wir bei den Strukturen ansetzen – nicht bei den Menschen, die Pflege brauchen.
Ich werde mich deshalb weiterhin entschieden dafür einsetzen, dass der 13. und 14. Pensionsbezug erhalten bleibt.
Denn Pflegebedürftigkeit darf nicht bedeuten, dass man seine finanzielle Selbstbestimmung verliert.


