© Dachverband der Sozialversicherungsträger
Bis 2026 mussten Pensionistinnen und Pensionisten keine E-Card-Gebühr zahlen. Für das kommende Jahr sind auch für sie 26,85 Euro fällig.
Im Parlament beschlossen wurde das Mitte vergangenen Jahres im Zuge eines Gesamtpakets, mit dem die ältere Generation zur Sanierung des Staatshaushalts beitragen muss. Vieles ist bereits in Kraft, die E-Card-Gebühr von 26,85 Euro wird jetzt wirksam.
Zur Erinnerung: Ich habe mich von Anfang an vehement auch gegen diese zusätzliche Belastung für Pensionistinnen und Pensionisten ausgesprochen. Im Zuge der Gespräche über den Beitrag der älteren Menschen zur Budgetsanierung habe ich meine Position und meinen Ärger gegenüber dem Finanzminister und der Sozialministerin deponiert.
Klarstellung 1
Ich sage aber auch einmal mehr: Der Österreichische Seniorenbund ist kein Gesetzgeber. Wir können Forderungen stellen, argumentieren und politischen Druck machen. Die Entscheidung über Gesetze liegt bei der Politik.
Klarstellung 2
Weil in sozialen Netzwerken und Leserbriefen teilweise falsche Informationen verbreitet werden, stelle ich richtig:
Die E-Card-Gebühr ist keine monatliche Zahlung!
- Sie beträgt 26,85 Euro für das gesamte Kalenderjahr 2027.
- Sie wird einmalig von der November-Pension 2026 abgezogen.
- Die November-Pension wird am 1. Dezember 2026 ausbezahlt.
- Menschen, die eine Ausgleichszulage beziehen, sind von der Gebühr ausgenommen.
Mir ist wichtig, dass Sie über die tatsächlichen Regelungen Bescheid wissen – und sich nicht durch falsche Behauptungen verunsichern lassen.
Klarstellung 3
Um die Belastungen abzufedern, wurde 2025 auch beschlossen:
- die Anhebung der Negativsteuer (Steuergutschrift für Menschen, die so wenig verdienen, dass sie keine Lohnsteuer zahlen, gilt auch für Pensionistinnen und Pensionisten mit niedriger Pension. Die Negativsteuer wurde 2025 von 669 Euro auf 710 Euro angehoben – also um 41 Euro)
- die Rezeptgebühr für 2026 ist auf 7,55 Euro „eingefroren“
- geringere Rezeptgebührenobergrenze (liegt 2026 bei 2 % des Jahres-Nettoeinkommens. Wer in einem Kalenderjahr so viel an Rezeptgebühren bezahlt hat, ist für den Rest des Jahres befreit. Grenze sinkt schrittweise, 2027 auf 1,875 %, 2028 auf 1,75 %, 2029 auf 1,625 %, ab 2030 auf 1,5 %.)
Ich versichere Ihnen: Ich werde mich auch weiterhin mit aller Entschlossenheit dafür einsetzen, dass die ältere Generation mit Respekt behandelt und nicht wieder für die Sanierung des Staatshaushalts zur Kasse gebeten wird. Mein Nein zu zusätzlichen Belastungen bleibt klar und deutlich!



