Ingrid Korosec
Präsidentin des Österr. Seniorenbundes
Abgeordnete zum Wr. Landtag
Volksanwältin a.D.
Worum es beim Migrationspakt in Wirklichkeit geht
„Migrationspakt“ – das war der Aufreger der letzten Tage. In der Öffentlichkeit generell, aber auch in den Reihen der Volkspartei wurde mitunter nicht unkritisch die Frage gestellt, warum Österreich dieses Dokument ablehnt, das unter der Schirmherrschaft der UNO ausgearbeitet wird.
Seit fast zwei Jahren wurde der Migrationspakt auf Beamtenebene verhandelt. Jetzt, wo er fertig ist und Mitte Dezember gebilligt werden soll, gehen plötzlich die Wellen der Erregung hoch. Warum? Weil erst jetzt der genaue Inhalt studiert wurde und sich dabei zeigte, dass wie so oft, der sprichwörtliche Teufel im Detail liegt.
Faktum ist, dass die Migration ein starkes Wachstum aufweist. So lebten zur Jahrtausendwende 173 Millionen Menschen nicht mehr in ihrer Heimat. Mittlerweile sind es bereits 258 Millionen geworden. Anders als bei Asylsuchenden, wo es seit 1954 die Genfer Flüchtlingskonvention gibt, verfügen sie über kein allgemein gültiges Regelwerk. Daher hat die EU und haben die 196 UN-Mitgliedsländer den Auftrag gegeben, eine Art Rahmenrichtlinie für den Umgang mit den Migranten auszuarbeiten. Und es war von allem Anfang an klar, dass es sich dabei um keinen bindenden Vertrag wie etwas das Klimaschutzabkommen handelt, sondern dass jeder Staat selbst und souverän auch weiterhin über Zuwanderung entscheiden darf.
Von der Unverbindlichkeit zum Gewohnheitsrecht
Der nun vorliegende Textentwurf ist 34 Seiten lang und listet 23 Ziele auf. Dabei geht es um so genannte Mindeststandards für die Rechte von Migranten. Sie sollen einen besseren Zugang zu grundlegenden Sozialleistungen erhalten, weniger Diskriminierung erleben, besser integriert werden und ihre noch in der Heimat erfolge Ausbildung soll leichter anerkannt werden. Alle Menschen sollen Ausweispapiere erhalten, der Kampf gegen Schlepper verstärkt, Fluchtursachen bekämpft, eine würdevolle, sichere Rückkehr in die Heimatländer gestärkt werden.
So weit, so gut. Beim genauen Studium – und zwar durch ausgewiesene Experten - zeigen sich nun einige „Fallen“, die auch bei einem unverbindlichen Dokument schwerwiegende Folgen haben können. So wird viel zu wenig zwischen Flüchtlingen und Arbeitsmigranten unterschieden. Was zur Folge hätte, dass zum Beispiel "Klimaflucht" irgendwann einmal für eine Asyl-Anerkennung genügen könnte. Die textliche Unschärfe ist ein echtes Problem. Das zeigt sich bei der der Genfer Flüchtlingskonvention, für die derzeit nicht einmal Krieg, sondern nur "persönliche Verfolgung" einen Asylgrund darstellt. Auch andere Auslegungen sind beim Migrationspakt strittig, etwa die Frage, ob der unverbindliche Pakt auf Umwegen zum „Gewohnheitsrecht“ werden könnte, wenn sich etwa Gerichte auf seine Inhalte berufen.
Es ist noch Zeit zum Umdenken
Man macht es sich zu einfach, wenn Migration ausschließlich als „Quelle für Wohlstand, Innovation und nachhaltige Entwicklung“ bezeichnet wird, nicht aber als Herausforderung, die den betroffenen Ländern schwere Belastungen bescheren kann. Zudem wirkt der Pakt oft wirklichkeitsfremd, geht kaum auf die Rechte von Staaten, ihre Grenzen zu schützen, oder die Pflichten von Migranten ein. Problematisch könnte auch sein, dass womöglich vom Pakt eine Sogwirkung ausgeht. Es sind Experten, die davor warnen, dass Unterzeichnerstaaten „Erwartungen bei Migrationswilligen“ wecken könnten, die nicht erfüllbar sind.
Es sind dies alles Argumente, die sich nicht so leicht vom Tisch wischen lassen. Daran lässt sich nicht rütteln. Was jetzt Mitte Dezember erfolgt, ist die Absegnung des Beamtentextes. Die Beschlussfassung selbst erfolgt erst im Herbst 2019 bei der nächsten Generalversammlung der UNO. Genau genommen noch viel Zeit, um vielleicht doch den Einwänden Rechnung zu tragen.