Ingrid Korosec
Präsidentin des Österr. Seniorenbundes
Abgeordnete zum Wr. Landtag
Volksanwältin a.D.
Vergangene Woche berichtete die „Kronen Zeitung“ in einem Artikel darüber, dass einer 72-Jährigen Seniorin von der Niederösterreichischen Gebietskrankenkasse die Teilnahme an einem Kursprogramm zur Rückengesundheit abgelehnt worden war (den Artikel können Sie hier nachlesen). Wieso der Frau die Möglichkeit verwehrt wurde, aktiv etwas für ihre Fitness und ihr Wohlbefinden zu tun? Der Kurs richtete sich laut Krankenkasse an Personen zwischen 18 und 65 Jahren – die Seniorin war den Verantwortlichen zu alt.
Dieser Fall ist nur einer von vielen, in denen Krankenkassen älteren Menschen der Zugang zu bestimmten Programmen oder Untersuchungen oder deren Finanzierung verweigert wird. Derartige Aktionen sind nicht nur kurzsichtig, da sie die Bemühungen von Seniorinnen und Senioren torpedieren, von sich aus gesund zu bleiben, was dem System in weiterer Folge auch Behandlungs- und Pflegekosten einsparen würde. Darüber hinaus ist es auch ein klarer Fall von Altersdiskriminierung!
Wer zahlt, soll auch mitbestimmen
Der Seniorenrat pocht bereits seit Langem darauf, dass ältere Menschen den gleichen Rechtsanspruch auf Rehabilitation und Kuraufenthalt haben sollen wie Aktive. Das trägt nicht nur dazu bei, Pflegebedürftigkeit und Heimaufenthalten vorzubeugen, sondern ist auch gerecht.
Denn es darf nicht vergessen werden, dass Seniorinnen und Senioren mit 2,4 Millionen Beitragszahlern fast ein Drittel der Mitglieder der Krankenversicherung stellen. Außerdem leisten ältere Menschen mit 5,1 Prozent einen wesentlich höheren Beitrag zum Budget der Krankenversicherung als Arbeitnehmer (3,87 Prozent) und Arbeitgeber (3,78 Prozent). 30 Prozent der Krankenversicherungsbeiträge kommen von Pensionistinnen und Pensionisten, das sind insgesamt rund 4,1 Milliarden Euro jährlich.
Dass Senioren trotz dieses großen Beitrages kein Recht auf Mitbestimmung in der Sozialversicherung eingeräumt wird, ist aus diesen Gründen nicht nachvollziehbar. Wer zahlt, hat auch das Recht, mitzubestimmen. Daher pocht der Seniorenrat, nicht zuletzt als langjähriges Mitglied der Sozialpartnerschaft, auf ein gesetzlich eingeräumtes Stimmrecht in der Sozialversicherung. Dieser Forderung ist im Zuge der aktuellen Sozialversicherungsreform aber leider immer noch nicht entsprochen worden. Wir werden daher, wenn es sein muss, versuchen, diesen Rechtsanspruch mit einer Anrufung des Verfassungsgerichtshofes geltend zu machen.
Altersgrenze für Ärzte muss fallen
Aber nicht nur auf Patientenseite werden ältere Menschen im Sozialsystem benachteiligt. Allgemeinmediziner mit einem Kassenvertrag dürfen nur bis zum 70. Lebensjahr praktizieren. Privatärzte andererseits können ihren Beruf ausüben, solange sie möchten und dazu fähig sind. Auch diese Altersgrenze muss dringend fallen, insbesondere in Zeiten von akutem Ärztemangel im niedergelassenen Bereich. Das Kalenderjahr darf nicht über die Patientenversorgung bestimmen. Nicht nur bei Ärzten, sondern in keinem Gesundheitsbereich.