Ingrid Korosec
Präsidentin des Österr. Seniorenbundes
Abgeordnete zum Wr. Landtag
Volksanwältin a.D.
Das sich ändernde Infektionsgeschehen erfordert, dass auch die Schutzmaßnahmen gegen das Coronavirus angepasst werden. In diesem „Paragraphendschungel“ können kleine, aber wichtige Änderungen leicht übersehen werden. Daher möchte ich Ihnen diese Woche einen kleinen Überblick über Neuerungen und Ausnahmen bei den Corona-Verordnungen geben.
Kinder sind von Personenbeschränkungen bei Besuchen ausgenommen
In den Alten- und Pflegeheimen sind prinzipiell mit negativem Corona-Test und Maske zwei Besuche von zwei Personen pro Woche für jede Bewohnerin und jeden Bewohner möglich. Die Personenbeschränkungen bei Besuchen gelten aber nicht für minderjährige Kinder, die beaufsichtigt werden müssen. Enkel und Urenkel dürfen bei Besuchen mitkommen und ihre Großeltern und Urgroßeltern sehen.
In den Kranken- und Kuranstalten sind tägliche Besuche möglich, auch hier sind minderjährige Kinder von der Einpersonenbeschränkung ausgenommen. Sowohl Alten- und Pflegeheime als auch Krankenhäuser können aber verschärfte Regeln erlassen, wenn es die Situation erfordert.
Auch bei Osterbesuchen sind minderjährige Kinder ausgenommen. Denn prinzipiell darf nur ein Haushalt eine weitere Einzelperson treffen.
Körpernahe Dienstleistungen sind auch im Akutfall möglich
Prinzipiell sind körpernahe Dienstleistungen wie der Frisörbesuch oder die Fußpflege mit Maske und einem negativen Corona-Test, der nicht älter als zwei Tage ist, möglich. Wenn Sie akute Schmerzen haben, können Sie aber sofort und ohne Test eine Behandlung in Anspruch nehmen, beispielsweise die diätetische Fußpflege.
Die Anbieter von Heilbehelfen sind übrigens immer von Schließungen ausgenommen. Das bedeutet, dass Sie auch während eines Lockdowns Ihre Brille reparieren oder Ihr Hörgerät neu einstellen lassen können.
Osterruhe in Ostösterreich
In Wien, Niederösterreich und dem Burgenland treten im April mit der „Osterruhe“ verschärfte Regeln in Kraft. Das bedeutet, dass die Ausgangsbeschränkungen rund um die Uhr gelten, Handel und körpernahe Dienstleistungen haben geschlossen. Weiterhin gilt:
- Zur Erholung, Deckung der Grundbedürfnisse, zur Hilfeleistung in Notfällen und aus beruflichen Gründen dürfen die eigenen vier Wände verlassen werden.
- Supermärkte, Apotheken, Drogeriemärkte und Anbieter von Heilbehelfen, beispielsweise Optiker und Verkäufer von Hörgeräten, haben geöffnet.
- Körpernahe Dienstleistungen wie eine diätetische Fußpflege sind im Akutfall immer möglich.
Die Osterruhe gilt im Burgenland und Niederösterreich vorerst bis 6. April, in Wien bis 10. April.
Auch wenn diese Maßnahmen eine Belastung darstellen: Halten wir noch weiter durch. Halten wir Abstand, tragen wir FFP2-Masken und befolgen wir die Hygieneregeln. Schützen wir uns selbst und andere – mit der Gewissheit, dass wir das Richtige tun und gemeinsam dem Virus trotzen.
So bleiben wir gemeinsam gesund!
Herzliche Grüße
Ihre
Ingrid Korosec
P.S.: Die neue Ausgabe unserer Seniorenbund-Rätsel ist da! Freizeitspaß und Training für die grauen Zellen in einem. Am besten gleich herunterladen, ausdrucken und losrätseln!