Ingrid Korosec
Präsidentin des Österr. Seniorenbundes
Abgeordnete zum Wr. Landtag
Volksanwältin a.D.
Pensionserhöhung, Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge, Pflegegeldvalorisierung, höhere Mindestpensionen: Viele Nationalratsbeschlüsse der vergangenen Wochen tragen die Handschrift des Seniorenbundes. Die Saat unserer jahrelangen Forderungen und harten Verhandlungen ist prächtig aufgegangen. Allein durch die beschlossene Pensionserhöhung und die Rückerstattung bei Sozialversicherungsbeiträgen im ersten Teil der Steuerreform bekommen kleinere Pensionen auf einen Schlag mehr als 700 Euro zusätzlich pro Jahr.
Diese Maßnahmen zeigen außerdem eine große Breitenwirkung. Schon die Erhöhung um die doppelte Inflationsrate von 3,6 Prozent kommt den Bezieherinnen und Beziehern von mehr als einer Million Pensionen zugute. Das ist ein durchschlagender Erfolg für die Seniorinnen und Senioren!
Pensionserhöhung zur Armutsbekämpfung
Mit der Pensionserhöhung bekämpfen wir Altersarmut. Zur Erinnerung: Mehr als eine Million Seniorinnen und Senioren beziehen weniger als 1.005 Euro im Monat Pension, jede vierte Pensionistin und jeder sechste Pensionist ist armutsgefährdet.
Zudem wird die Kaufkraft der Seniorinnen und Senioren durch die Pensionserhöhung entscheidend gestärkt. Vor allem die Bezieher kleinerer Pensionen sind unverhältnismäßig stark von der Teuerung der Alltagsgüter betroffen. Die Inflationsabgeltung alleine hätte nicht ausgereicht, um diesen Kaufkraftverlust abzudecken. Bezieher von Pensionen bis zu ASVG-Höchstbeitragsgrenze von 5.220 Euro erhalten mindestens die Inflationsabgeltung. Bezieher höherer Pensionen gehen ebenso nicht leer aus und bekommen einen Fixbetrag von 94 Euro.
Erstmals keine Wartezeiten für erste Pensionserhöhung
Die bisherige Wartefrist von bis zu 24 Monaten für die erste Pensionsanpassung wird aufgehoben. Dies bedeutet, dass alle Pensionen jedes Jahr mit 1. Jänner die Pensionsanpassung erhalten. Damit wird eine Forderung des Seniorenbundes erfüllt, die bereits seit 16 Jahren besteht.
Kleine Pensionen bekommen mehr SV-Beiträge zurück
Außerdem freue ich mich sehr, dass im zuge des ersten Teils der Steurreform die erhöhte Rückerstattung von Sozialversicherungsbeiträgen für Bezieher kleiner Pensionen umgesetzt wird. Diese „Negativsteuer“ (Steuergutschrift) wird für Pensionistinnen und Pensionisten von bis zu 190 Euro auf bis zu 300 Euro jährlich erhöht. Das bedeutet ein Plus von 110 Euro jährlich.
Erstmals kommen auch Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage in den Genuss dieser Steuergutschrift, da diese nicht mehr auf die Ausgleichszulage angerechnet wird. Damit werden Bezieher einer Ausgleichszulage auf einen Schlag um 300 Euro im Jahr zusätzlich entlastet. Das ist ein ordentliches Plus für all jene, die Unterstützung besonders brauchen. Damit wurde eine weitere Forderung des Österreichischen Seniorenbundes umgesetzt.
Mehr als 700 Euro jährlich plus für kleine Pensionen
Seniorinnen und Senioren profitieren besonders stark von den im Parlament beschlossenen Maßnahmen. Das lässt sich anhand zweier Beispiele leicht ausrechnen:
Beispiel 1: Ausgleichszulagenbezieher (933,06 Euro brutto)
446,28 Euro Pensionserhöhung (netto) + 300 Euro Negativsteuer (Gutschrift SV-Beiträge) = 746,28 Euro Erhöhung netto pro Jahr
Beispiel 2: Seniorin mit 1.000 Euro Brutto-Pension
478,24 Euro Pensionserhöhung (netto) + 190 Euro mehr Negativsteuer (Gutschrift SV-Beiträge) = 668,24 Euro Erhöhung netto pro Jahr
Die aktuell beschlossenen Maßnahmen sind ein Zeichen der Fairness und Wertschätzung an die ältere Generation. Den Beziehern kleiner Pensionen bleiben im Durchschnitt mehr als 700 Euro jährlich mehr im Börserl. Pensionserhöhung und Steuerreform kommen genau bei den Menschen an, bei denen eine Unterstützung am wichtigsten ist. Das sind die Früchte unserer unnachgiebigen Politik!