Ingrid Korosec
Präsidentin des Österr. Seniorenbundes
Abgeordnete zum Wr. Landtag
Volksanwältin a.D.
In diesen herausfordernden Zeiten ist es wichtig, zusammenzustehen und niemand zurückzulassen. Das gilt auch für Pensionistinnen und Pensionisten, die in der Pension selbstständig tätig sind. Viele von ihnen waren jedoch wegen ihres Pensionsbezugs bisher vom Härtefallfonds der Bundesregierung ausgeschlossen waren.
Der Österreichische Seniorenbund hat sich sowohl mit Finanzminister Gernot Blümel als auch der Wirtschaftskammer in Verbindung gesetzt und darauf gedrängt, dass hier eine Lösung gefunden und auch selbstständig tätige Pensionistinnen und Pensionisten in den Kreis der Anspruchsberechtigten des Härtefallfonds aufgenommen werden. Wer in der Pension noch weiterarbeitet und jahrelange Erfahrung noch produktiv einsetzt, darf nicht von Hilfe ausgeschlossen werden, schon gar nicht in Krisenzeiten. Unterstützt wurden wir dabei von zahlreichen betroffenen Seniorinnen und Senioren, die sich mit diesem Anliegen an uns gewandt haben.
Dieser Einsatz war erfolgreich und der Härtefallfonds steht nun auch Pensionistinnen und Pensionisten offen, die weiterhin selbstständig tätig sind. Das ist ein großer Verhandlungserfolg für den Österreichischen Seniorenbund als Interessensvertretung der älteren Generation und für alle Seniorinnen und Senioren, die in der Pension noch weiterarbeiten.
Anträge können ab 16. April eingereicht werden!
Sollten Sie in der Pension selbstständig arbeiten, haben Sie ab 16. April die Möglichkeit, eine Förderung aus dem Härtefallfonds bei der Wirtschaftskammer zu beantragen.
Wir erleben während dieser entbehrungsreichen Zeit eine Hochkonjunktur – und zwar an Solidarität, Mitgefühl und Hilfsbereitschaft. Wenn wir zusammenhalten und durchhalten, schaffen wir es aus der Krise.
Ich wünsche Ihnen alles Gute, bleiben Sie gesund!
Beispiel für Förderung bei Mehrfachversicherung (BMF)
Ein pensionierter Selbstständiger erhält eine Pension von 1.000 Euro pro Monat. Aus seiner unternehmerischen Tätigkeit liegt nun ein Verdienstentgang in Höhe von 2.000 Euro pro Monat vor.
Berechnung der Hilfe aus dem Härtefallfonds:
- 80% von 2.000 Euro = 1.600 Euro.
- Anrechnung Einkommen aus Pension: 1.600 Euro + 1.000 Euro = 2.600 Euro.
- Da die Obergrenze bei 2.000 Euro liegt, erfolgt aus dem Härtefallfonds eine Unterstützung in Höhe von 1.000 Euro.
Team-Österreich-Nachbarschaftshilfe
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Die wichtigsten Hotlines zum Coronavirus
Wenn Sie befürchten, an Corona erkrankt zu sein, gehen Sie nicht zum Arzt – rufen Sie 1450!
Team Österreich- Hilfshotline: 0800 600 600
Infohotline der AGES für allgemeine Fragen zum Corona-Virus: 0800 555 621 (rund um die Uhr erreichbar)
Rat auf Draht (für Kinder und Jugendliche): 147
Telefonseelsorge Österreich: 142
Ö3-Kummernummer: 116 123
Helpline des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen: 01 504 8000 (Mo - Do 9.00 - 16.00)
Infoblätter zum Coronavirus - Zum Download und Verschicken
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