Erweiterter Härtefallfonds: Stellen Sie einen neuen Antrag! - Das Thema der Woche - Österreichischer Seniorenbund

Erweiterter Härtefallfonds: Stellen Sie einen neuen Antrag! - Das Thema der Woche

Ingrid Korosec

Präsidentin des Österr. Seniorenbundes
Abgeordnete zum Wr. Landtag
Volksanwältin a.D.

Viele Seniorinnen und Senioren arbeiten noch selbstständig im Ruhestand, um sich ihre Pension aufzubessern. Als Unternehmerinnen und Unternehmer nutzen sie ihr Wissen und ihre Fähigkeiten, um nicht nur etwas für sich, sondern auch für unsere Wirtschaft zu leisten. Wenn sie nur geringfügig arbeiten, wurde ihnen oft nahegelegt, sich von der Pensions- und Krankenversicherung aus selbstständiger Tätigkeit abzumelden – immerhin beziehen sie ohnehin ihre Pensionen.

Wer in der Pension unternehmerisch tätig ist, darf nicht zurückgelassen werden!

Ursprünglich als Ersparnis gedacht, hat das jetzt aber tausende Pensionistinnen und Pensionisten von der dringend notwendigen Hilfe des Härtefallfonds ausgeschlossen. Das kommt beinahe einer Bestrafung für Leistung gleich.

Aber das darf nicht sein! Gerade in diesen herausfordernden Zeiten ist es wichtig, zusammenzustehen und niemand zurückzulassen. Der Österreichische Seniorenbund hat daher sowohl mit Finanzminister Gernot Blümel als auch der Wirtschaftskammer Gespräche geführt und darauf gedrängt, diese Lücke zu schließen. Dieser Einsatz war erfolgreich – auch geringfügig unternehmerisch tätigen Pensionistinnen und Pensionisten steht der Härtefallfonds jetzt offen. Das ist nicht nur ein großer Verhandlungserfolg für den Seniorenbund als schlagkräftige Interessensvertretung der älteren Generation, sondern vor allem für alle Seniorinnen und Senioren, die in der Pension noch geringfügig unternehmerisch tätig sind.

Stellen Sie unbedingt einen neuen Antrag!

Mittlerweile sind die aktualisierten Richtlinien zum Härtefallfonds vom Finanzministerium veröffentlicht worden. Das heißt, dass Sie einen erneuten Antrag für den Härtefallfonds bei der Wirtschaftskammer stellen können (die Liste der benötigten Dokumente finden Sie hier), wenn Sie in der Pension geringfügig unternehmerisch tätig sind.

Diesmal ist es kein Hindernis, wenn Sie nicht extra bei der Pensions- und Krankenversicherung aus selbstständiger Tätigkeit gemeldet sind. Lassen Sie sich nicht davon abschrecken, dass es anfangs nicht geklappt hat. Sie haben Ihr Recht auf finanzielle Unterstützung bekommen, nutzen Sie es jetzt auch!

Ihre

Ingrid Korosec

Team-Österreich-Nachbarschaftshilfe

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