Bei erster Durchsicht berücksichtigt das präsentierte Sterbeverfügungsgesetz vom 23. Oktober viele Punkte, die wir als Seniorenbund zum Schutz der Schwächsten der Gesellschaft eingefordert haben. Oberstes Ziel muss es sein, den Missbrauch der Suizidbeihilfe, dem der Verfassungsgerichtshof mit seinem Urteil potenziell Tür und Tor geöffnet hat, effektiv zu unterbinden. Einige Fragen zum Gesetz sind noch offen. Wir werden das Gesetz im Rahmen der Begutachtungsfrist bis zum 12. November daher eingehend prüfen.
Womit die Bundesregierung jedenfalls den richtigen Weg beschreitet, ist der massive Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung. Bereits kommendes Jahr werden von Bund, Ländern und Sozialversicherung statt 18 Millionen Euro 54 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Diese Zuschüsse wachsen jährlich enorm an und werden sich 2024 bereits auf 153 Millionen Euro belaufen.
Das ist nicht nur ein starkes Bekenntnis zu einem würdigen Lebensende für schwerkranke Menschen, sondern absolute Notwendigkeit. Eine breit ausgebaute und für alle Menschen frei zugängliche Hospiz- und Palliativversorgung ist angesichts der neuen Gesetzeslage unabdingbar.
Wir wissen: Der größte Wunsch der Menschen ist nicht der Tod, sondern jener, nicht mehr leiden zu müssen. Wer ausreichende Palliativversorgung erhält, die Schmerzen lindert und ein menschenwürdiges Ende ermöglicht, der geht von seinem Todeswunsch ab, das haben Studien belegt. Das muss auch unser Weg als Gesellschaft bleiben! Das Giftpräparat darf für keinen Menschen der scheinbar einzige Ausweg sein, weil sie niemand auf ihrem letzten Weg begleitet und unterstützt. Wir müssen füreinander da sein und das bis zum Ende.
An der Hand, nicht durch die Hand eines anderen Menschen sterben. Kardinal Franz König hat mit diesem Ausspruch den Nagel auf den Kopf getroffen. Dieser Grundsatz wird immer für uns gelten!
Ihre Ingrid Korosec