In der Corona-Krise ist es zu unserem eigenen Schutz und zum Schutz anderer wichtig, nach Möglichkeit zuhause zu bleiben und Abstand von anderen Menschen zu halten. Das bedeutet, unsere Gewohnheiten zu überdenken und zu ändern. Dazu gehört für Viele auch, ihre Pension am 1. des Monats von der Bank abzuholen.

Ihre Gesundheit steht jedoch an oberster Stelle! Daher bitte ich Sie: Gehen Sie nicht direkt am 1. April auf die Bank und generell nur, wenn es nötig ist! Halten Sie sich dabei am besten an diese Tipps:

Viele Bankgeschäfte können Online oder am Telefon abgewickelt werden.

Vereinbaren Sie am besten einen Termin mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer. So vermeiden Sie lange Wartezeiten und Menschenansammlungen.

Gehen Sie nicht direkt am Monatsersten auf die Bank!

Für alle Bankgeschäfte gilt: Vermeiden Sie Stoßzeiten. Nutzen Sie nach Möglichkeit Bankomaten oder die Selbstbedienungsautomaten in den Filialen.

Wenn möglich: Kontaktlos oder mit dem Handy zahlen!

Geld geht durch viele Hände, Ihre Karte oder Ihr Handy nicht. Das ist hygienischer und sicherer, als große Mengen Bargeld/Wertsachen mit sich zu führen.

Sicherheitsabstand und Hygieneregeln einhalten!

Auch beim Bankbesuch gilt: 1-2 Meter Abstand von anderen Menschen halten und zuhause gründlich die Hände mit Seife oder Desinfektionsmittel waschen.

Vertrauen Sie nur Familienmitgliedern und Bekannten!

Auch Trickbetrüger versuchen, die Krise auszunutzen. Lassen Sie sich daher nicht von hilfsbereiten Personen oder Fremden dazu verleiten, an der Haustür eine Vollmacht zu unterschreiben! Geben Sie niemals Ihre Bankomat- oder Kreditkarte an Fremde! Wenn sie wirklich eine Vollmacht benötigen, hilft Ihnen Ihre Bank sicher weiter. Kontaktieren Sie für Details am besten im Voraus Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer. Prinzipiell gibt es für eine Vollmacht bestimmte Formalkriterien:

  • Namentliche Nennung des Kontoinhabers und Vollmachtgebers
  • Kontonummer
  • Name des beauftragten Geschäfts (zB Bar-Behebung)
  • konkrete Höhe / EUR-Betrag des erlaubten Geschäfts
  • Name des Vollmachtnehmers und seine Ausweisdaten
  • eigenhändige Unterschrift

Post stellt weiterhin Pensionsgeld zu

Zu guter Letzt: Wenn Ihnen Ihre Pension bisher über die Post zugestellt wurde, wird sich das nicht ändern. Es werden aber Sicherheitsmaßnahmen eingehalten: Die Zustellerinnen und Zusteller der Österreichischen Post übergeben Ihnen ein Kuvert mit dem jeweiligen Geldbetrag, und zwar kontaktlos (also ohne körperliche Berührung) und unter Einhaltung eines Mindestabstands. Sie überprüfen den Betrag und unterschreiben mit einem eigenen Stift. So bekommen Sie Ihre Pension auf einem sicheren Weg.

Alles Gute und bleiben Sie gesund!

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