Viele Seniorinnen und Senioren sorgen sich aktuell über die verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) beim Einstieg in das Online-Portal FinanzOnline. Besonders jene, die bislang ihre Arbeitnehmerveranlagung selbstständig online erledigt haben, fühlen sich nun verunsichert oder ausgeschlossen.
Doch es gibt eine gute Nachricht
Niemand muss digitale Wege nutzen, wenn er oder sie das nicht möchte oder kann. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Arbeitnehmerveranlagung in Papierform beim Finanzamt einzureichen – ganz ohne 2FA, ohne Computer, ohne Online-Zugang.
So funktioniert die analoge Einreichung:
- Wo bekomme ich das Formular?
Das Formular zur Arbeitnehmerveranlagung liegt in jedem Finanzamt auf. Man kann es ohne Terminvereinbarung direkt abholen – oder online herunterladen, ausdrucken und zu Hause ausfüllen. - Was, wenn ich Hilfe beim Ausfüllen brauche?
In diesem Fall kann man telefonisch oder online einen Termin beim zuständigen Finanzamt für eine persönliche Beratung vereinbaren. - Wie reiche ich das Formular ein?
Das ausgefüllte Formular kann entweder- in die Abgabebox im Finanzamt eingeworfen,
- am Schalter übergeben oder
- per Post versendet werden.
Wichtig zu wissen:
Für viele ist die digitale Welt eine Herausforderung, doch niemand sollte sich dadurch unter Druck gesetzt fühlen. Der analoge Weg bleibt auch in Zukunft eine vollwertige und gleichwertige Alternative.
Haben Sie weitere Fragen zum Thema Arbeitnehmerveranlagung?
Wenn Sie weitere oder allgemeine Informationen benötigen oder Unterstützung bei der Umstellung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihr Finanzamt oder besuchen Sie die Website: Hier finden Sie viele Hilfsmittel und Anleitungen



