Wie bereits in meinem Thema der Woche vom 8. April erwähnt, ist unser Zuhause ein Ort, der mit der Zeit immer mehr an Bedeutung gewinnt. Um das Wohnen noch komfortabler zu gestalten, bietet die vergangene Woche im Nationalrat beschlossene Einführung des neuen Handwerkerbonus eine wertvolle finanzielle Unterstützung für alle Bürgerinnen und Bürger.

Details zum neuen Handwerkerbonus

Ab dem 15. Juli können Anträge für den Handwerkerbonus, rückwirkend für Arbeiten ab dem 1. März 2024, gestellt werden. Dieser Zuschuss ist für jeden gedacht, der Verbesserungen in den eigenen vier Wänden vornehmen möchte. Der Bonus deckt 20% der Gesamtkosten für professionelle Handwerkerleistungen ab, wobei die Mindestausgaben bei 500 Euro liegen müssen. Für das Jahr 2024 ist der maximale Förderbetrag auf 2.000 Euro (bei Kosten bis zu 10.000 Euro) beschränkt, während für 2025 der maximale Förderbetrag 1.500 Euro (bei Kosten bis zu 7.500 Euro) beträgt.

Wichtige Hinweise zur Förderung

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Fahrtkosten oder Materialkosten nicht gefördert werden; die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die Arbeitsleistung, die in der Schlussrechnung gesondert ausgewiesen sein muss. Zudem wird es möglich sein, mehrere Rechnungen in einem Antrag zusammenzufassen, um den Prozess zu vereinfachen.

Antragstellung und Unterstützung

Trotz der digitalen Antragsstellung konnte ich durch mein Engagement sicherstellen, dass es institutionelle Hilfestellungen durch Gemeinden sowie durchführende Unternehmen für jene geben wird, die ihren Antrag nicht online einreichen können. So wird sichergestellt, dass jeder Zugang zu diesem wichtigen Zuschuss hat, auch wenn er nicht über ausreichend digitale Möglichkeiten verfügt.

Ihre Ingrid Korosec

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